Frühzeitige Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung? Oder haben Sie Fragen zum Thema Abfindung? Diese und viele weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind im Arbeitsrecht geregelt. Dieses existiert zum Schutz des Arbeitnehmers und soll diesen in erster Linie vor unfairen Arbeitsbedingungen bewahren.
Darüber hinaus ermöglicht es diesem, durch betriebliche Interessenvertretungen sowie durch überbetriebliche Zusammenschlüsse Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu nehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei arbeitsrechtlichen Konflikten an einen Fachanwalt zu wenden, der auch in komplexen Fragestellungen den Überblick behält. Bei den Rechtsanwälten unserer Kanzlei Dr. Jung und Partner in Köln sind Sie mit Ihrem juristischen Anliegen bestens aufgehoben.
Wir beraten Sie rund um Ihren Fall. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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Was regelt ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht umfasst gesetzliche Regelungen rund um den Schutz des Arbeitnehmers. Darunter fallen z.B.:
- Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit auf ein festgesetztes Maß
- Verhinderung von Ausbeutungen in Form von Dumpinglöhnen
- Bezahlte Auszeiten zum Zwecke der Erholung, der Wiederherstellung der Gesundheit und des Frauen- sowie Familienschutzes
- U.v.m.
Darüber hinaus schützt das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen. Diese Regelungen sind im Sinne des Arbeitnehmerschutzes rechtlich zwingend und können durch vertragliche Vereinbarungen nicht aufgehoben oder beschränkt werden.
Was ist Kündigungsschutz und für wen gilt er?
Der Kündigungsschutz gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig sind. Das zugrunde liegende Kündigungsschutzgesetz erschwert Kündigungen durch den Arbeitgeber. Demnach ist eine Kündigung nur zulässig, wenn betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen.
Betriebsbedingte Kündigung
Hierbei fällt der Arbeitsplatz aus dringlichen betrieblichen Erfordernissen weg. Allerdings muss der Arbeitgeber vorher versuchen, den Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen unterzubringen.
Personenbedingte Kündigung
Auch bei dieser Kündigung muss der Arbeitgeber vor einer Entlassung versuchen, im Betrieb eine andere Stelle für den Mitarbeiter zu finden. Betroffen sind Mitarbeiter, die häufig krank sind oder bei der Arbeit nicht mehr die notwendige Leistung erbringen können.
Verhaltensbedingte Kündigung
Diese kann ausgesprochen werden, wenn es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Grund hierfür können besonders schwere Verfehlungen des Mitarbeiters sein. Üblicherweise soll der Arbeitgeber den Mitarbeiter vorher in einer Abmahnung darauf hingewiesen haben, dass bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens die Entlassung folgt.
Haben Sie Fragen zu den Themen Entlassung, Abfindung, Gehalt oder zu einem anderen Aspekt? Die Rechtsprechung in diesen Bereichen ist nicht immer eindeutig. Daher stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Köln gerne mit einer umfassenden rechtlichen Beratung zur Seite. Dabei stehen Sie mit Ihren juristischen Interessen im Mittelpunkt!
Rufen Sie uns für eine Rechtsberatung gerne an!
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Wichtige Fragen des Arbeitsrechts klären Sie mit uns
Wir, die Anwaltskanzlei Dr. Jung und Partner in Köln und Umgebung sind seit über 50 Jahren Ihr Ansprechpartner für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht und unterstützen Sie bei unterschiedlichen Fragestellungen zum Arbeitsrecht. Ob nach einer Kündigung, einer Abmahnung oder bei der Frage der Abfindung, wir sind für Sie da und helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden!
Die Abmahnung – wenn es zu Fehlverhalten kam
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen, wenn dieser gegen seine Pflichten verstoßen hat. Eine Abmahnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten. Daher sollten Sie bei einer Abmahnung stets prüfen, ob diese gerechtfertigt ist, und gegebenenfalls gegen diese vorgehen, sollte sie es nicht sein.
Abfindung und Arbeitszeugnis – wenn das Arbeitsverhältnis endet
Nicht nur während des Arbeitsverhältnisses kann es zu Problemen kommen, oftmals ist auch die Trennung mit Problemen belastet. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgehoben, dann wird dem Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung gezahlt.
Diese kann aber auch nach einer ungerechtfertigten Kündigung gezahlt werden. Strittig ist in diesem Zusammenhang meist die Höhe der Abfindung, sodass solche Streitigkeiten nicht selten vor dem Arbeitsgericht enden. Konfliktpotenzial bietet auch das Arbeitszeugnis, auf das der Arbeitnehmer ein Anrecht hat.
Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Arbeitszeugnissen:
- Das einfache Arbeitszeugnis
- Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber muss das Zeugnis wohlwollend formulieren. Finden Sie Ihr Arbeitszeugnis negativ oder nicht wahrheitsgemäß, sollten sie schnellstmöglich dagegen vorgehen, denn das Arbeitszeugnis ist bei Bewerbungen eines der wichtigsten Kriterien.
Mutterschutz und Elternzeit – Rechte der Eltern
Familie und Arbeit unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach. Ihnen stehen aber zahlreiche Rechte zu, insbesondere wenn ein Kind geboren wurde. Die Gesetze zum Mutterschutz sollen Mütter und werdende Mütter in der Zeit vor und nach der Geburt schützen.
Dazu gehören ein besonderer Kündigungsschutz und ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. Elternzeit muss dagegen beantragt werden. Gerade bei dieser kommt es oft zu Streitigkeiten, wenn diese vom Arbeitgeber nicht gewährt wird. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Elternzeit durchzusetzen, und welche Einschränkungen beachtet werden müssen.
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