Ihr Rechtsanwalt für Fragen rund um das Sozialrecht in Köln
Sollte ein Mensch aus eigener Kraft nicht mehr dazu fähig sein, ein menschenwürdiges Dasein zu führen, greift das Sozialrecht. Es regelt die Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat. In diesem Sinne umfasst es z.B. den als Hartz IV bekannten Anspruch auf ein Existenzminimum. Darüber hinaus greift der soziale Rechtsstaat auch in Form diverser Sozialversicherungen, wie z.B. folgender:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
Haben Sie Fragen oder ein rechtliches Anliegen und suchen diesbezüglich einen kompetenten Anwalt? Dann sind Sie bei der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner in Köln richtig. Unsere Anwälte stehen Ihnen in allen rechtlichen Belangen mit tiefgreifendem Fachwissen sowie der nötigen Durchsetzungsstärke zur Seite.
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Was regelt das Sozialrecht?
Es ist ein zentraler Bestandteil des Sozial- und Rechtsstaates. Durch den tiefgreifenden Wandel, den der Sozialrechtsbegriff seit Mitte des 19. Jahrhunderts durchlaufen hat, unterliegt er einer Vielfalt an Bedeutungen. Und auch heute befindet sich das Rechtsgebiet in einem ständigen Wandel. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zusammengestellt, die zum Jahresbeginn 2018 gegenüber 2017 wirksam wurden. Darunter fallen z.B. folgende Themen:
- Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Anhebung des Rentenalters
- Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe
- Verbesserung der Betriebsrente
- U.v.m.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Köln kennen sich bestens mit der Vielfalt der Rechtsmaterie aus und können Sie in den einzelnen Teilgebieten kompetent beraten. Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Betreuungsrecht, zur sozialen Sicherung oder zur Arbeitsförderung haben: In unserer Kanzlei in Köln findet Ihr Anliegen Gehör.
Welche Sozialleistungen stehen mir zu?
Dies ist nur eine der wenigen Fragen, die im Sozialrecht an der Tagesordnung stehen. Grundsätzlich sind Minderjährige sowie Rentner, die kein Einkommen durch die Rentenversicherung haben, berechtigt, Sozialleistungen zu erhalten. Außerdem darf jeder Erwachsene, der auf Dauer weniger als drei Stunden täglich arbeitet, die sogenannte Grundsicherung erhalten. Wer erwerbsfähig ist, aber keine Arbeit findet, erhält dagegen Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Ob eine Person Sozialhilfe erhält oder nicht, entscheidet in hohem Maße die Bedürftigkeit. Das bedeutet schlicht und einfach, dass das eigene Einkommen nicht ausreicht oder, dass man überhaupt kein Einkommen hat.
Sie möchten wissen, welche Sozialleistungen Ihnen zustehen? Unsere Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Jung und Partner aus Köln beschäftigen sich seit Jahren mit sozialrechtlichen Problemstellungen und beantworten gerne in einer ausführlichen Beratung all Ihre Fragen.
Sozialrecht – Ihre Rechte in Köln und Umgebung
Es hat nicht nur der Staat Ansprüche gegen den Bürger, wie oftmals beklagt wird. Auch Bürger können Ansprüche gegen den Staat erheben. Diese sind im Sozialrecht geregelt. Dieses greift etwa, wenn ein Bürger nicht in der Lage ist, sein menschenwürdiges Dasein selbst sicherzustellen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Krankheit oder Arbeitslosigkeit verhindern, dass die Person selbst für die Lebenskosten aufkommen kann. Zu dem Sozialrecht gehört auch die Regelung zu verschiedenen Sozialversicherungen. Diese führen häufig auch zu Streitigkeiten um die Leistungen der Versicherung.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, die das Ziel hat, im Falle einer Erkrankung abzusichern. Kosten für Behandlungen werden ganz oder teilweise erstattet. Die Krankenversicherung ist dabei Teil des Gesundheitssystems in Deutschland, in dem es vorgeschrieben ist, dass alle Einwohner im Krankheitsfall abgesichert sein müssen. Strittig sind bei der Krankenversicherung Kuren oder Rehabilitationstherapien.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert die Versicherten gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Diese Versicherung erbringt im Versicherungsfall Geld- und/oder Sachleistungen. In Deutschland gibt es die Pflegepflichtversicherung und Pflege-Zusatzversicherungen, welche freiwillig sind.
Seit die Pflegeversicherung in Deutschland verpflichtend ist, ist jede Krankenkasse dazu angehalten, auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Besonders die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist in diesem Zusammenhang oft strittig. Hier kann ein eigenes Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommen als der medizinische Dienst der Krankenkasse, der das Gutachten für die Pflegeversicherung erstellt.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer bei einem Arbeitsunfall, aber auch nach Berufserkrankungen. Die Versicherung übernimmt einerseits die medizinische Versorgung nach dem Arbeitsunfall und andererseits die Entschädigungsleistungen, welche erbracht werden müssen. Welche Leistungen darunter fallen, hängt von der Vorgeschichte des Versicherten ab. Streitigkeiten gibt es meist bezüglich der Vorgeschichte des Versicherten, aber auch im Hinblick auf die Fragen, welche Unfälle versichert und welche Berufserkrankungen abgesichert sind.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung soll den Arbeitnehmer unterstützen, wenn dieser seine Arbeit verliert und sich eine neue sucht. Die Arbeitssuche ist Voraussetzung, damit die Arbeitslosenversicherung zahlt. Ebenso muss zuvor in die Arbeitsversicherung eingezahlt worden sein. Streitigkeiten gibt es oftmals wegen Sperrzeiten gerade zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Aber auch die Zumutbarkeit der Arbeitsangebote sorgt für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitslosen und dem Arbeitsamt.
Rentenversicherung
Die Rente beginnt mit dem Renteneintrittsalter, aber auch bei einer Erwerbsunfähigkeit. Die Rente muss zunächst beantragt werden und der Rententräger prüft die Voraussetzungen. Bei der Altersrente ist meist die Höhe der Rente strittig und nicht die Frage, ob das Renteneintrittsalter erreicht wurde. Die Höhe wird unter anderem durch die Beitragshöhe sowie die Beitragszeiten beeinflusst. Bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geht es hingegen um die Frage, ob diese Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder eine andere Arbeit möglich wäre.
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