Wir kennen Ihre Ansprüche im Mietrecht
Wir von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner in Köln stehen Ihnen im Bereich Mietrecht für Ihre Fragen zur Verfügung. Wer Rat in unserer Kanzlei sucht, wird durch einen erfahrenen Fachanwalt betreut – so können Sie sich einer kompetenten Betreuung unsererseits sicher sein. Ganz gleich, ob Sie auf uns als Mieter oder als Vermieter zukommen, wir streben stets eine passende Lösung für Ihr juristisches Problem an. Teilen Sie uns Ihren Fall aus dem Miet- oder Wohnungseigentumsrecht einfach in einem persönlichen Beratungsgespräch mit!
Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln – bei uns finden Sie Gehör!
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Individuelle Betreuung von Mietern und Vermietern durch einen Fachanwalt in Köln
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch viele Gewerbebetriebe und Unternehmen sind auf gemieteten Wohnraum angewiesen. Auf der einen Seite ermöglicht das Mietrecht dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie seine wirtschaftlichen und persönlichen Interessen zu wahren. Auf der anderen Seite schützt es aber auch die Ansprüche der Mieter. In unserer Kanzlei für Mietrecht in Köln vertreten Rechtsanwälte beide Seiten auf den folgenden Themengebieten:
- Prüfung, Erstellung & Kündigung von Mietverträgen
- Mietkaution
- Eigenbedarfskündigungen
- Durchsetzung & Abwehr von Mietminderungen bzw. -erhöhungen
- Wohngeld
- Hausordnung
- Und weitere Themen
Wir verschaffen Ihnen Klarheit im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ab wann gilt eine Wohnung als mangelhaft? Unter welchen Umständen kann eine Mietminderung gefordert werden? Muss der Vermieter für Schönheitsreparaturen aufkommen? Kann der Mietvertrag vor Ablauf der Frist gekündigt werden? Diese und viele weitere Fragen können aufkommen und sorgen auf beiden Seiten regelmäßig für Verwirrung. Das liegt unter anderem daran, dass die Einzelheiten des Mietrechts gesetzlich nicht vollständig geregelt sind. Bezüglich des Mietvertrags kommt es daher immer auf die genaue Ausgestaltung im Einzelfall an. Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte in Köln und Umgebung bei Rechtsfragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach für ein Erstgespräch!
Mietrecht – was muss beachtet werden?
Insbesondere in Köln ist Mietrecht ein hochaktuelles Thema. Wir von der Kanzlei Dr. Jung und Partner möchten Ihnen hier einiges Wissenswertes näherbringen und stehen Ihnen selbstverständlich auch für weiterführende Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen, das geltende Mietrecht durchzusetzen.
Der Mietvertrag
Zunächst muss ein Mietverhältnis bestehen. Dies beginnt mit Abschluss eines Mietvertrages. Darin verpflichtet sich der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung einer Sache, während der Mieter sich an die Zahlung der vereinbarten Summe bindet. Der Vermieter ist damit auch zur Instandhaltung und zur Instandsetzung sowie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Letztere können jedoch auch an den Mieter übertragen werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Dabei gilt jedoch, dass der Aufwand für Schönheitsreparaturen im Verhältnis zur Mietdauer stehen muss.
Mieterhöhung und Mietminderung
Die Miete kann unter anderem erhöht werden, um sie an den aktuellen Mietspiegel anzupassen. Nach §558 des Bürgerlichen Gesetzbuches reicht als Begründung aus, dass die Miete unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt.
Ebenfalls ein typischer Grund für eine Mieterhöhung sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Darunter fallen alle Arbeiten, die die Wohnverhältnisse verbessern oder das Mietobjekt energieeffizienter machen. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, die Maßnahmen drei Monate vorher anzukündigen.
Der Mieter wiederum hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Mietminderungen sind ebenso möglich, insbesondere der Mieter kann einen Anspruch darauf haben. Hier ein paar Gründe, die definitiv zur Mietminderung führen:
- Heizungsausfall in den Wintermonaten
- Mäuse in einer Stadtwohnung
- Kompletter Ausfall der Elektrik
Beendigung des Mietvertrages
Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt grundsätzlich die Kündigungsfrist von drei Monaten. Für beide Parteien ist zu beachten, dass diese schriftlich eingereicht wird und spätestens am dritten Werktages eines Monats erfolgt.
Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf Jahren Mietzeit auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls für beide Parteien möglich, jedoch nur unter besonderen Umständen. Für Vermieter kommt dazu die Eigenbedarfskündigung in Frage.
Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwi
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